In diesem Leitfaden legt die Bundesnetzagentur ihre Auffassung zu der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher nach § 61 EEG dar. Mit Einführung des EEG 2014 ist die EEG-Umlage grundsätzlich für jeden Stromverbrauch zu zahlen. Auch Eigenversorger müssen daher für ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom grundsätzlich die EEG-Umlage zahlen. Verschiedene Sonderregelungen führen allerdings dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Diese Sonderregelungen haben zu einer Vielzahl von Anfragen an die Bundesnetzagentur geführt.
Die Bundesnetzagentur zeigt in dem Leitfaden auf, wie sie die komplexen Regelungen im Bereich der Eigenversorgung und des sonstigen Letztverbrauchs nach § 61 EEG interpretiert. Es werden sowohl grundlegende gesetzliche Weichenstellungen dargestellt, als auch viele praxisrelevante Einzelfragen erörtert, um die Rechtssicherheit für die Betroffenen zu erhöhen. Download
Quelle: Bundesnetzagentur am 11.7.2016