bsg-logoGenossenschaftliche Grundsätze
  • Freiwilligkeit (Freiwilliger Eintritt in und Austritt aus der Genossenschaft)
  • Offene Mitgliedschaft (Zugang zu einer Genossenschaft für jeden, der sich dazu entschließt, auf der Basis der gesetzlichen und statutarischen Regelungen Mitglied zu werden, (aber: Vorstand entscheidet!))
  • Identität (Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer und Kunden bzw. Lieferanten der Genossenschaft)
  • Lokalität (Der Aktionsradius der Genossenschaft beschränkt sich auf kleine Gebiete mit relativ homogener Bedürfnisstruktur der Mitglieder)
Die Stärken der eG
  • Mitgliederförderung statt Gewinnmaximierung
  • Mitwirkungsrecht der Mitglieder
  • Flexibilität bei Ein- und Austritt (kein Notar erforderl., keine Unternehmensbewertung)
  • Kapitalbeteiligungen und Stimmrechte festgelegt
  • Dominanz durch Einzelne ausgeschlossen
  • Sicherheit vor feindlichen Übernahmen
  • Kein Mindestkapital wie bei einer GmbH
  • Haftungsbegrenzung
  • Insolvenzresistenz (Prüfung)
  • Sowohl Beitritt als auch Ausscheiden ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertung möglich (anders GmbH)
  • Im Gegensatz zur alternativ vorkommenden GbR haften die Mitglieder nicht unbeschränkt persönlich, sondern nur mit der Einlage
  • Da es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, ist die Gründung eines Vereins nicht zulässig

Für weiterfürende Informationen zum Thema Genossenschaft seien Sie an den Wikipedia-Artikel verwiesen.

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