Genossenschaftliche Grundsätze
- Freiwilligkeit (Freiwilliger Eintritt in und Austritt aus der Genossenschaft)
- Offene Mitgliedschaft (Zugang zu einer Genossenschaft für jeden, der sich dazu entschließt, auf der Basis der gesetzlichen und statutarischen Regelungen Mitglied zu werden, (aber: Vorstand entscheidet!))
- Identität (Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer und Kunden bzw. Lieferanten der Genossenschaft)
- Lokalität (Der Aktionsradius der Genossenschaft beschränkt sich auf kleine Gebiete mit relativ homogener Bedürfnisstruktur der Mitglieder)
Die Stärken der eG
- Mitgliederförderung statt Gewinnmaximierung
- Mitwirkungsrecht der Mitglieder
- Flexibilität bei Ein- und Austritt (kein Notar erforderl., keine Unternehmensbewertung)
- Kapitalbeteiligungen und Stimmrechte festgelegt
- Dominanz durch Einzelne ausgeschlossen
- Sicherheit vor feindlichen Übernahmen
- Kein Mindestkapital wie bei einer GmbH
- Haftungsbegrenzung
- Insolvenzresistenz (Prüfung)
- Sowohl Beitritt als auch Ausscheiden ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertung möglich (anders GmbH)
- Im Gegensatz zur alternativ vorkommenden GbR haften die Mitglieder nicht unbeschränkt persönlich, sondern nur mit der Einlage
- Da es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, ist die Gründung eines Vereins nicht zulässig
Für weiterfürende Informationen zum Thema Genossenschaft seien Sie an den Wikipedia-Artikel verwiesen.